Warum einen Kleingarten?


Ein chinesisches Sprichwort besagt:
Wenn Du einen Abend lang glücklich sein willst, dann betrinke Dich.
Wenn Du eine Woche lang glücklich sein willst, schlachte ein Schwein.
Wenn Du ein Leben lang glücklich sein willst, werde Gärtner.

Bevor Sie sich für einen Kleingarten entscheiden, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:


  • Möchte ich einen eigenen Garten bearbeiten?
  • Habe ich genügend Freizeit, um den Anforderungen, die ein Garten stellt, nachzukommen?
  • Habe ich Freude an der Natur und möchte eigenes Obst und Gemüse ernten?
  • Bin ich bereit, am aktiven Vereinsleben teilzunehmen?


Kosten:

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Beträgen zusammen, diese liegen bei ca. 150,- Euro pro Pachtjahr.

  • Mitgliedsbeiträgen
  • Pachtzins
  • Versicherungen

Dazu kommen noch:

  • Kaution 300,- Euro
  • Strom/ Wasser nach Verbrauch

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Wenn Sie sich entschieden haben, sollten Sie sich an den den Vorstand des Vereins wenden. Die Parzellenvergabe in einem Kleingarten trifft ausschließlich der Vereinsvorstand.


Vormerkung als Bewerber*innen:

Der Vorstand kann Sie per Vormerkung in seiner Bewerberliste führen.

Notwendige Daten dafür sind:

  • Familienname, Vorname
  • Geburtsdatum, Telefon
  • Familienstand
  • Straße, Postleitzahl, Ort
  • Kopie des Personalausweises/ Reisepass
  • Beruf bzw. selbstständig- ja/nein

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Kleingartens, weder sofort noch später. 

Wichtig !

Wertermittlung- und Wertermittlungsprotokoll ist bei Pächterwechsel gesetzlich vorgeschrieben. 
 
Dies ergibt sich aus mehreren Regelungen:
 
1.  Sie sind ein Pachtverhältnis eingegangen und können den Garten nicht juristisch " verkaufen“. Sie können nur die Pachtangelegenheit fristgemäß zum November eines jeden Jahres beenden, also das Pachtverhältnis kündigen und die Pachtfläche zurück an den Verpächter geben. Auf der Pachtfläche befindet sich Ihr persönliches Eigentum, das einen Zeitwert besitzt. Dieses Eigentum auf der Pachtfläche können Sie auf den Nachpächter auf Basis einer Wertermittlung und Kaufvertrag übertragen. Grundlage des Preises ist die Wertermittlung. Alles andere ist Verhandlungssache mit dem Nachfolger. Bei Nichtvorhandensein eines Nachpächters müssen Sie auf Verlangen des Vereins sämtliches Eigentum mitnehmen bzw. entfernen.


2.  Grundsätzlich geregelt ist dies im BKleinG, Auflage 12 aus dem Jahr 2019 in den Anlagen des Musterpachtvertrages sowie der " Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen" , ebenso in der Wertermittlungsrichtlinie des Landes Sachsen Anhalt . Das kann jeder nachlesen.


3.  Offiziell heißt es in dem Pachtvertrag der Anlage BKleinG : §10 Abs. 3: Der Pächter hat vor Beendigung des Unterpachtverhältnisses /Einzelpachtverhältnisses die Pflicht, auf seine Kosten eine Wertermittlung durch den vom Verpächter benannte Wertermittler durchführen zu lassen (S.447 BKleinG- nachlesbar ).


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Das Gartenpachtjahr beginnt am 1.Dezember und endet am 30.11. des laufenden Jahres.


Ein rustikales Schmuckstück mit viel Potenzial !  

Gerne einen Termin zur Besichtigung vereinbaren, anschauen lohnt sich.


Stabile Laube mit Abstellgelegenheit

überdachte Terrasse, kleine Küche, Platz für eine Familie

 

Wasser: Brunnen


Strom: vorhanden


Abzugeben ab: Sofort