Liebe Gartenbegeisterte !  Willkommen auf unserer Pinnwand, auf dieser gibt es kurze Info´s o. andere Dinge.


16.07.2025  Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Börde ab sofort ein Wasserentnahmeverbot vorerst bis zum 30.09.2025 befristet oder bis auf Widerruf. Weitere Informationen auf der Seite der Hohen Börse unter Landkreis-boerde.de

20.05.25In Magdeburg und Umgebung (einschließlich der Hohen Börde) ist die Waldbrandgefahrenstufe derzeit 3, also eine mittlere Gefahr. Das bedeutet, dass Grillen auf öffentlichen Grillwiesen in Magdeburg verboten ist. Auch in anderen Regionen Sachsen-Anhalts gilt überwiegend Stufe 3 oder höher. Offene Lagerfeuer müssen bei der Gemeinde beantragt und genehmigt werden. Das gilt immer! Egal ob im privaten oder öffentlichen Bereich. Mit einem Grill, einer Feuerschale oder einem Feuerkorb ist das nicht notwendig. Allerdings müssen Gärtner in jedem Fall die Waldbrand-Gefahrenstufe im Blick behalten. Bitte unbedingt Löschmittel in Reichweite bereit stellen.



 2x im Jahr werden wir zukünftig eine Gartenbegehung durchführen. Die Daten dafür werden hier rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Beanstandungen erhalten die Pächter eine Info, Begehungen sind auch bei Bedarf oder zum Zwecke der Nachkontrolle ohne Termin möglich.


Allgemeiner Hinweis:


Eine Erinnerung an alle Pächter! Hecken sind lebende, grüne Begrenzungselemente, die die Parzellen zu den Wegen abgrenzen. Sie und der hälftige Weg vor der Parzelle, gehören zur Pachtfläche und sind i.d.R. Gemeinschaftseigentum, dass den Weisungen des Vorstandes entsprechend zu gestalten und zu pflegen ist. Ein regelmäßiger, min. 2x jährlich durchzuführender Heckenschnitt ist unbedingt erforderlich, damit sowohl die Gartenfreunde und Besucher nicht durch ein ungehindertes Wachstum der Hecken beeinträchtigt werden. Um einem Verkümmern oder Kahlwerden der unteren Zweigpartien entgegenzuwirken, sind Hecken möglichst konisch zu schneiden. Optimal ist eine Hecke, die an der Basis 20 – 30 cm breiter ist als an der Spitze. Hinter der Hecke sind dichte, auch heckenartige, Gehölzpflanzungen nicht gestattet, Sträucher sind auf der Parzelle immer in einem größeren Abstand zur Hecke zu pflanzen. Auch unbedingt die Hecken auf dornenhaltigen Wildwuchs kontrollieren u. ggf. unter Einhaltung des §39 BNatSchG entfernen. Zulässige, schonende Form-und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen, sind das ganze Jahr erlaubt und unabdinglich für die Kleingartenanlagen ! Sie sind Grünflächen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Die Gärten sollen daher auch von außen einsehbar sein, um Spaziergängern eine Anteilnahme an deren Schönheit zu gewähren, die Hecke darf den Blick nicht behindern! Bitte die erlaubte Höhe beachten u. korrigieren. Allen eine erfolgreiche Saison und gut grün !